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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

1. Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Angebote für Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vereinbarungen oder Nebenabreden werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

 

II. Preise

1. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die Preise inkl. Energiesteuer, Zoll und EBV-Beitrag, jedoch exklusive Umsatzsteuer.

2. Vereinbarte Lieferpreise werden in folgenden Fällen angepasst:

- nach Vertragsschluss ändern sich die Transport-, Lager- oder Umschlagskosten oder die Ware wird mit niedrigeren, zusätzlichen oder höheren Steuern bzw. Abgaben belastet. 

- die Einstandskosten der Verkäuferin erhöhen oder verringern sich aufgrund staatlicher Maßnahmen im Vorlieferland.

3. Der Käufer ist verpflichtet in seiner Bestellung, die von ihm gewünschte Liefermenge so anzugeben, dass sie bei Anlieferung tatsächlich in den Heizöltank gefüllt werden kann. Gibt der Käufer die Bestellmenge mehr als 10% höher an, als die Menge, die tatsächlich in den Heizöltank gefüllt werden kann, so ist die Verkäuferin berechtigt, den Lieferpreis entsprechend der Staffelung der Lieferpreise für Heizöl anzupassen.

 

III. Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

1. Unsere Rechnungen sind sofort per Vorkasse, in Bar oder per EC-Karte bei Lieferung am Tankwagen zu bezahlen. Andere Zahlungsvereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns bestätigt werden. Ein Abzug von Skonto ist nicht gestattet.

2. Bei Überschreitung eines vereinbarten Zahlungsziels ist Rothermel Heizöl GmbH & Co. KG berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. 

3. Rothermel Heizöl GmbH & Co. KG ist zur Annahme von Schecks und zum Wechseln nicht verpflichtet. Die Annahme von Schecks und das Wechseln erfolgt nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig. 

4. Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers ist ausgeschlossen, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung durch den Besteller ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

5. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Heizöl Rothermel GmbH & Co. KG, auch wenn sich die Ware im Kundentank befindet und mit dem Altbestand vermischt ist oder auch neue Ware derweilen aufgefüllt wurde. 

 

IV. Befreiung von der Leistungspflicht

Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, politische Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unabwendbare Ereignisse (z.B. Naturkatastrophen, Aus- und Einfuhrverbote, Störungen des Transportes) befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störungen und im Umfang ihrer Wirkungen von den Leistungspflichten, dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der betroffene Vertragspartner in Verzug befindet. 

 

V. Schadensersatz

Erfüllt der Besteller seine Abnahmeverpflichtung nicht oder tritt er unberechtigt vom Vertrag zurück, ist Heizöl Rothermel GmbH & Co. KG berechtigt, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schadensersatz geltend zu machen, 30% des Auftragswertes als Schadensersatz ohne Nachweis zu fordern. 

 

VI. Versand und Gefahrübergang

Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers auf den Käufer über.  

 

VII. Lieferungsbedingungen

1. Der Besteller erklärt sein Einverständnis dazu, dass die von Heizöl Rothermel GmbH & Co. KG beauftragte Person mit ihrem für den Transport bereitgestellten Tankwagen (maximal 18 Tonnen Fahrzeuggewicht) das Gelände und die Anlagen zur Anlieferung von Heizöl/Diesel oder zur Ausführung von Leistungen bzw. Arbeiten betreten und befahren dürfen. Sollten auf dem Gelände des Bestellers aufgrund eines dort vom Besteller ausgeübten Gewerbes besondere Sicherheitvorschriften einzuhalten sein, muss der Besteller hierauf in seiner Bestellung hinweisen und zusätzlich die beauftragten Personen der Heizöl Rothermel GmbH & Co. KG unaufgefordert vor dem Betreten bzw. Befahren seines Geländes hierüber informieren.

2. Der Befüllungsort muss mit dem Tankwagen befahrbar sein. Im Lieferpreis für Heizöl sind die Aufwendungen für die Verlegung von bis zu 40 Meter Schlauch mit einem Zeitaufwand von max. 30 Minuten pro Abladestelle enthalten.

Sollte die Befüllung erschwert sein durch Höhenunterschiede, extralange Wege oder nicht mit dem Tankwagen befahrbares Gelände, wird ein Erschwerniszuschlag nach Absprache berechnet. Bitte teilen Sie uns etwaige Sonderwünsche und Situationen bei der Bestellung mit. Hierfür berechnen wir folgende Stundensätze: Tankwagen mit 135,-€ /Std. und Einsatz eines zweiten Mitarbeiters bei der Lieferung mit extra 65,- €/Std. Mindestberechnung ist eine Stunde.

3. Bei Sammelbestellungen müssen die Abladestellen innerhalb derselben Postleitzahl und max. 3 Kilometer auseinander liegen, sofern nichts anderes individuell vereinbart und durch die Verkäuferin bestätigt wurde.

 

VIII. Ausschluss der Haftung bei Mängeln der Tanks/Behälter des Bestellers

Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich nach Erhalt der Ware angezeigt werden. Für die Eignung und Zulassung der lieferseitig gestellten Tanks ist grundsätzlich der Besteller verantwortlich. Dies betrifft sowohl die Zulassung nach§24 VAwS, den sachgemäßen bzw. ordentlichen Zustand und die Aufstellung des/der Tanks sowie deren Ausstattung mit einer Überfüllsicherung bei Tanks/Behältern die größer als 1000 Liter sind.

Für Füllschäden, die auf Mängel von lieferseitig gestellten Tanks/Behältern zurückzuführen sind, haftet allein der Besteller.

Die Verkäuferin haftet nicht für Verunreinigungen bzw. Mängel des gelieferten Heizöls, wenn die Anlage des Bestellers nicht ordnungsgemäß wiederkehrend gereinigt und gewartet ist. Eine Haftung der Verkäuferin entfällt ferner dann, wenn die Anlage des Bestellers mit einem Anodenschutz ausgestattet ist.

Für Ölschäden durch undichte Auffangräume und überalterte Anlagen haftet allein der Besteller. Die gelieferte Ware ist in vollem Umfang zu bezahlen.

 

IX. Mängelrüge und Gewährleistung

1. Der Besteller hat die empfangene Heizöllieferung unverzüglich zu untersuchen. Gewährleistungsansprüche hinsichtlich offensichtlicher Mängel sind innerhalb einer Woche durch schriftliche Anzeige an Heizöl Rothermel GmbH & Co. KG zu rügen. 

2. Fehlt der verkauften Ware im Zeitpunkt des Gefahrüberganges eine zugesicherte Eigenschaft, so steht dem Besteller ein Rücktrittsrecht zu. Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. 

3. Bei Störungen Ihrer Heizanlage sind wir unverzüglich zu informieren, ansonsten entfallen etwaige Ansprüche auf Gewährleistung. Kosten von Fremdfirmen werden nur im Gewährleistungsfall und bei Auftragserteilung durch Heizöl Rothermel GmbH & Co. KG übernommen. 

 

X. Allgemeine Haftungsbegrenzungen

1. Die Haftung von Heizöl Rothermel GmbH & Co. KG richtet sich ausschließlich nach den im Abschnitt VIII und IX getroffenen Vereinbarungen. 

2. Jegliche Schadensersatzansprüche, mögen sie auf Gesetz oder Vertrag beruhen, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. 

4. Schadenansprüche des Bestellers wegen eines Mangels verjähren in einem Jahr ab Lieferung der Ware. 

 

XI: Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen und Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung sich ergebenen Streitigkeiten, auch aus Wechseln und Schecks, ist Bruchsal.

Bei Fragen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!

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